Erklärung zur Barrierefreiheit
Die Hebebühne – Verein zur Förderung sozialer Kommunikation und Integration ist bemüht, ihre Website emmy.hebebuehne.at im Einklang mit dem Web-Zugänglichkeits-Gesetz (WZG) in der geltenden Fassung barrierefrei zugänglich zu machen.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist teilweise konform mit dem WZG in Verbindung mit der Richtlinie (EU) 2016/2102 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen.
Nicht barrierefreie Inhalte
Da es sich um eine einfache Landingpage handelt, ist die Seite grundsätzlich übersichtlich und schlank gestaltet. Dennoch können folgende Barrieren auftreten:
Keine vollständige Tastaturnavigation getestet
PDFs oder eingebettete Inhalte Dritter (sofern vorhanden) sind möglicherweise nicht vollständig barrierefrei
Kontraste und Schriftgrößen wurden nicht auf WCAG-Richtlinien geprüft
Fehlende ARIA-Rollen oder semantische HTML-Struktur können die Nutzung mit Screenreadern einschränken
Feedback und Kontakt
Wenn Dir Barrieren auf dieser Website auffallen oder Du Informationen benötigst, die auf der Website nicht barrierefrei zugänglich sind, kontaktiere uns bitte:
Hebebühne – Verein zur Förderung sozialer Kommunikation und Integration
Wienerstraße 22
3430 Tulln
Telefon: 02272 / 653 02
E-Mail: office@hebebuehne.at
Wir bemühen uns, Dein Anliegen so rasch wie möglich zu bearbeiten und Dir barrierefreie Alternativen zur Verfügung zu stellen.
Durchsetzungsverfahren
Wenn Du keine zufriedenstellende Antwort auf Deine Anfrage bei oben genannter Stelle erhalten hast, kannst Du Dich an die Beschwerdestelle der Österreichischen Forschungsförderungsgesellschaft (FFG) wenden. Diese nimmt Beschwerden über fehlende Barrierefreiheit entgegen und überprüft diese.
Kontaktstelle für Durchsetzungsverfahren gemäß § 7 WZG:
Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mbH (FFG)
Sensengasse 1, 1090 Wien
Telefon: +43 5 7755-0
E-Mail: barrierefreiheit-websites@ffg.at
Website: https://www.ffg.at/barrierefreiheit
Stand der Erklärung
Diese Erklärung wurde am 7. August 2025 erstellt.